Besichtigungen:
Mein Exposé soll Ihnen einen möglichst realistischen Eindruck des Objektes verschaffen. Trotzdem sollten Sie sich immer einen eigenen Eindruck von den Begebenheiten vor Ort machen. Hierzu organisiere ich Ihnen gerne einen Besichtigungstermin.
Allgemeines
Ist dem Angebotsempfänger (Miet-/Kaufinteressent) ein nachgewiesenes Objekt schon bekannt, so hat er dieses dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Nachweis zu führen. Unterlässt er diese Mitteilung, so kann er dem Makler gegenüber die Einrede der Vorkenntnis später nicht mehr geltend machen.
Meine Angebote sind unverbindlich und freibleibend, da die Angaben sehr häufig auf Verkäuferangaben beruhen. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Inhalt dieses Exposés ist einzig für den Empfänger bestimmt und vertraulich. Es dürfen weder das Angebot selbst noch etwaige Details hieraus weitergegeben werden.
Gibt der Empfänger ohne meine Zustimmung das Exposé an Dritte weiter, so hat er im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Dritten, die mir entgangene Courtage als Vertragsstrafe zu zahlen.
Der Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Sie sich mit mir oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Der Übergabezeitpunkt erfolgt nach Vereinbarung.